Auch in der Zeit des Notstandes sind Eltern ZWEI

Der Verein der Familien- und Vormundschaftsrichter fordert in ihrer Erklärung die Eltern auf, die Vormundschaftsvereinbarungen und erlassene Gerichtsentscheidungen betreffs ihrer minderjährigen Kinder unter anderem zu respektieren und einzuhalten. Der Notstand ist ohne weiteres kein Grund für keine Übergabe des Kindes zum Verkehr dem anderen Elternteil. Der Umgang und Stellungnahme der Eltern im Laufe dieser außerordentlichen Situation können bei Entscheidungen des Gerichtes über die zukünftige Regelung von Verhältnissen zu Ihrem Kind in Betracht gezogen werden.